Die Gelpe
Das Gelpetal ist das Bergische Land im Kleinformat, mit offenen Wiesen- und Weideflächen auf den Höhen, steilen bewaldeten Talhängen und einer mosaikartigen Tal-Aue aus landwirtschaftlich genutzten Flächen, Brachflächen und Auwäldern und -wiesen.
Gelpe und Saalbach sind heute sehr naturnahe Fließgewässer. Das war nicht immer so.
In der Vergangenheit wurde die Wasserkraft zum Antrieb der Schleifkotten und Hämmer genutzt. So wurde Wuppertal eines der frühesten Industriegebiete des Kontinents. Entlang des Industriegeschichtspfad Historisches Gelpetal kann man diese Historie noch erwandern. Der Lehrpfad hilft, in Teichen und Bodendenkmälern die Reste von Hämmern und Kotten zu entdecken. Der Clemenshammer zeigt die historische Technik samt Wasserrad in Aktion. (Übersichtsplan jeweils am Haus Zillertal und an der Ronsdorfer Talsperre.)
Die vorindustrielle Verarbeitung von Metall wurde im Gelpe- und Saalbachtal schon früh betrieben.
Seit dem 16. Jahrhundert sind Schleifkotten und Hammerwerke belegt, die sich wie an einer Perlenschnur entlang der Bäche aneinanderreihten und die lange Tradition des Metallhandwerks der Region begründeten. Auf dem Wanderweg informieren Schilder über die Geschichte. Wer sich vorbereiten will, dem sei das Buch „Hämmer- und Schleifkotten im Gelpetal“ von Egon Viebahn empfohlen.
Der gesamte Landschaftsraum Gelpetal ist einer der wichtigsten Erholungsschwerpunkte in Wuppertal. Gelpe- und Saalbachtal sind im Landschaftsplan als Naturschutzgebiet festgesetzt und als Flora-Fauna-Habitat (FFH) gesichert: „Es handelt sich um ein ausgesprochen abwechslungsreiches Talsystem, das durch ein Mosaik aus Fettwiesen und -weiden, Nassgrünland, meist feuchten Grünlandbrachen, Quellfluren, Auenwälder und Röhrichte geprägt wird. Die Fließgewässer weisen weitgehend einen natürlichen Verlauf und eine steinige Sohle auf. An den Hängen erstrecken sich naturraumtypische Laubwaldbestände.“
Quelle: http://www.wuppertals-gruene-anlagen.de/naturerlebnisse/gelpe/
Ökologie contra Ökonomie – der FFH-Gedanke
Ein FFH-Gebiet (Abkürzung für Fauna-Flora-Habitat-Gebiet) ist ein Schutzgebiet in Natur- und Landschaftsschutz, das dem Schutz von Lebensraumtypen des Anhangs I der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) bzw. Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie dient.
Historie
Der gesellschaftliche Wertewandel führte zu Beginn der 1970er Jahre zur Entstehung einer neuen Umweltbewegung. Die immer radikalere Nutzung und Zerstörung der Natur durch Industrie und Landwirtschaft erzeugte Gegenbewegungen.
Unter diesem Druck verwirklichte die EU erste Ansätze zum Naturschutz. So erließ sie 1979 die EU-Vogelschutzrichtlinie. Neben dem Schutz besonders gefährdeter Tierarten trat sehr bald der Schutz gesamter Lebensräume. 1992 verabschiedete das EU-Parlament die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz FFH). Sie stellte den Länderregierungen die Aufgabe, innerhalb ihrer Grenzen zusammenhängende Gebiete mit ihren Tier- und Pflanzengesellschaften unter Schutz zu stellen.
Um den Erfolg dieser Maßnahme zu unterstützen, musste die EU ihre bisherige Subventionspraxis in der Landwirtschaft ändern. Naturschutz und Landwirtschaft standen damals noch im Gegensatz. Wurde bisher die Massenproduktion von Lebensmitteln gefördert – mit den negativen Folgen eines immer größeren Flächenverbrauchs und dem steigenden Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln – erhielten die Landwirte nunmehr Gelder für die Stilllegung von Flächen oder deren naturnahe und biologische Nutzung. So fördert die EU auch die Pflege von Hecken und Feuchtbiotopen (wie im Gelpe-Tal). Agrarwirtschaft und Naturschutz haben nach langen Jahren des Gegeneinanders nun ein gemeinsames Ziel: den Schutz von Natur und Landschaft.
Quelle: Staatl. Bundesamt / BFN 2009
Die FFH-Richtlinie dient der Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt, indem sie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union insbesondere dazu verpflichtet, natürliche Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen zu schützen, insbesondere durch ein zusammenhängendes Netz aus Schutzgebieten (Natura 2000). Ziel ist die Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten. Dazu soll ein günstiger Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse wiederhergestellt oder bewahrt werden. Ein Mittel dafür ist die Errichtung eines nach einheitlichen Kriterien ausgewiesenen Schutzgebietssystems (Natura 2000). Damit wird der Erkenntnis Rechnung getragen, dass der Erhalt der biologischen Vielfalt nicht alleine durch den Schutz einzelner Habitate, sondern nur durch ein kohärentes Netz von Schutzgebieten erreicht werden kann.
Quelle: Habitats Directive – Council Directive 92/43/EEC on the Conservation of natural habitats and of wild fauna and flora
Das Gelpetal ist unter DE-4709-303 „Gelpe und Saalbach“ als FFH-Gebiet ausgewiesen